Entsprechenserklärung 2023

Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2022 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („Kodex“) mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit diesen Ausnahmen entsprechen.

a) Die Kodex-Empfehlungen A.1 und A.3 wurden im Geschäftsjahr 2023 noch nicht umfassend umgesetzt. Der Vorstand plant mittelfristig ein Konzept in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Sozial- und Umweltfaktoren zu erarbeiten, um sie zukünftig in der Unternehmensstrategie und -planung entsprechend zu berücksichtigen. Ebenso ist zu gegebener Zeit die Erweiterung des internen Kontrollsystems um nachhaltigkeitsbezogene Bereiche vorgesehen.

b) Die Gesellschaft beschreibt im Lagebericht nicht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems (Kodex-Empfehlung A.5), da sie die Beschreibung im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach Maßgabe von § 289 Abs. 4 HGB für ausreichend erachtet.

c) Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt grundsätzlich für längstens drei Jahre (Kodex-Empfehlung B.3). Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit der Erstbestellung der Finanzvorständin Petra Stappenbeck für die Dauer von fünf Jahren von dieser Empfehlung ausnahmsweise abgewichen, da sie bereits über langjährige Erfahrungen in Führungspositionen der Gesellschaft verfügte. Der Aufsichtsrat traf seine Entscheidung im Hinblick auf die Erfahrung in der Zusammenarbeit, Qualifikation und Kontinuität im Vorstand im Interesse der Gesellschaft.

d) Der Aufsichtsrat bildet keine Ausschüsse mit Ausnahme des gesetzlich geforderten Prüfungsausschusses nach § 107 Abs. 4 AktG (Kodex-Empfehlung D.2 und D.4). Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus vier Mitgliedern und ist bewusst klein gehalten, damit die Aufsichtsratsarbeit effizient und mit dem gesamten Plenum umgesetzt werden kann.

e) In Bezug auf die Zielvereinbarung hat sich die Gesellschaft und das Vorstandsmitglied für den Fall, dass in den Jahren 2023 und 2024 größere strategische Investitionen getätigt werden, eine Anpassung an die zu erwartenden Auswirkungen dieser Investitionen auf die Ziele vorbehalten, diese also nicht ausgeschlossen (Kodex-Empfehlung G.8). Bei einer fehlenden Einigung ist der Aufsichtsrat auch einseitig berechtigt, die Anpassung der geänderten Ziele zu bestimmen.

f) Den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft wird nicht die Mehrheit, sondern genau 50 % ihrer langfristigen variablen Vergütung aktienbasiert gewährt, über die sie spätestens bei Beendigung ihres Vertrages, im Zweifel also auch vor Ablauf von vier Jahren, verfügen können (Kodex-Empfehlung G.10), da aus Sicht des Aufsichtsrats sowohl ein 50 %iger Anteil einer aktienbasierten Vergütung als auch eine Wartezeit bis zur Beendigung der Zusammenarbeit der Zielsetzung einer auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gerichtete Incentivierung ausreichend Rechnung trägt.

 

Jena, 11. Dezember 2023

INTERSHOP Communications AG

 

Für den Vorstand

Markus Klahn
Vorstandsvorsitzender

Für den Aufsichtsrat

Frank Fischer
Aufsichtsratsvorsitzender

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