INTERSHOP Communications AG platziert alle Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung

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Jena, 31. Januar 2019 – 18:24 CET/CEST- Die INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat die am 9. Januar 2019 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Sämtliche Aktien wurden bei bestehenden Anteilseignern im Rahmen der Bezugsrechts- und Überbezugsgewährung platziert. Das Grundkapital wird dementsprechend von derzeit 34.851.831 Euro um 4.356.478 Euro auf 39.208.309 Euro durch Ausgabe von 4.356.478 neuen Aktien gegen Bareinlage erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht für die Aktionäre im Verhältnis 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro. Durch die erfolgreiche Platzierung der neuen Aktien fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 4,97 Mio. EUR zu. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung sollen die Transformation des Geschäftsmodells und die Vermarktung der neuen Cloud-Lösung weiter beschleunigt werden.

Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Eintragung kurzfristig beantragen. Eine an Intershop beteiligte Gesellschaft hat sich hinsichtlich insgesamt 555.000 der von ihr im Rahmen der vorgenannten Kapitalerhöhung bezogenen Aktien gegenüber der Gesellschaft einem Lock-Up für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zulassung der übrigen neuen Aktien zum Börsenhandel unterworfen. Die Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund für die verbleibenden insgesamt 3.801.478 Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung eine prospektfreie Teilzulassung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) bei der Deutsche Börse AG beantragen. Die dem Lock-Up unterliegenden Aktien werden, solange sie dem Lock-Up unterliegen, in einer gesonderten Globalurkunde verbrieft und tragen die gesonderte ISIN DE000A2TSRZ7. Die nicht dem Lock-Up unterliegenden Aktien aus der vorgenannten Kapitalerhöhung sollen ab der Teilzulassung mit den zuvor bereits zugelassenen Aktien unter der Stamm-ISIN DE000A0EPUH1 verbucht werden. Aus der nur teilweisen Zulassung sind keine Nachteile für die Erwerber der zuzulassenden Aktien zu befürchten.

Die Einbeziehung der 3.801.478 neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft wird voraussichtlich in der 7. Kalenderwoche 2019 erfolgen.

Kontakt:

Investor Relations

Heide Rausch

T: +49-3641-50-1000

F: +49-3641-50-1309

ir@intershop.de

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.

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