Pressemitteilung | 30.06.2011
Intershop Hauptversammlung begrüßt Wachstumskurs
- Weitere Allianzen zur Verbesserung des Marktzugangs geplant
- Wachstumsprognose für 2011 bestätigt
- Breite Zustimmung der Aktionäre
Jena, 30. Juni 2011 –
Der Vorstand der Intershop Communications AG hat auf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft, die am Mittwoch, den 29. Juni in Jena
stattfand, den anwesenden Aktionären seine Zukunftsstrategie erläutert.
Kernbestandteil dieser Strategie ist die Bildung weiterer internationaler
Allianzen nach dem Vorbild der bestehenden erfolgreichen Partnerschaft mit dem
US-Konzern GSI Commerce.
Ziel der Allianzen ist es, die Innovationskraft im dynamischen
Markt für E-Commerce durch das gebündelte Know-how der Partner zu stärken und
den Marktzugang insbesondere außerhalb Europas zu verbessern. Dadurch soll der
Wachstumskurs der Gesellschaft weiter beschleunigt werden. Für das
Geschäftsjahr 2011 hat der Vorstand auf der Hauptversammlung seine bestehende
Prognose bestätigt. Demnach erwartet das Management einen Umsatzzuwachs von
10-20 % und ein operatives Ergebnis auf Vorjahresniveau.
Insgesamt kamen rund 100 Aktionäre und Aktionärsvertreter zur
Hauptversammlung. Die Präsenz lag bei über 48 % des Grundkapitals. Die
Anteilseigner folgten bei sieben der zehn zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten
mit großer Mehrheit den Vorschlägen der Verwaltung. Bei drei
Tagesordnungspunkten wurde den Kompromissvorschlägen von Aktionären zugestimmt.
Unter anderem beschlossen die Aktionäre, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I im Volumen von 7,5 Millionen Euro.
Ludwig Lutter, Mitglied des Vorstands der Intershop
Communications AG, sagte: "Intershop ist nach dem Rekordjahr 2010 erneut
gut ins Jahr 2011 gestartet. Die Aktionäre haben uns durch ihre Zustimmung vor
allem bei der Schaffung des Genehmigten Kapitals ihr Vertrauen ausgesprochen.
Damit haben wir eine wichtige Grundlage zum Ausbau unseres weltweiten Netzwerks
an strategischen Allianzen geschaffen.“
Für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats Michael Conn
wählte die Hauptversammlung Tobias Hartmann, Chief Executive Officer, Global
Operations der GSI Commerce, Inc. als neues Mitglied des Aufsichtsgremiums.
Informationen zum Unternehmen
Intershop Communications AG (gegründet 1992; Prime Standard: ISH2) ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender E-Commerce-Lösungen. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen an. Umfassende Online-Marketing-Services liefert die Intershop-Tochter SoQuero. Darüber hinaus übernimmt Intershop im Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment. Mit der Transaktionsplattform der 100-prozentigen Tochter TheBakery profitieren Geschäftspartner darüber hinaus von einem übergreifenden Bestell-, Lieferanten-, Produkt- und Vertriebskanal-Management.
Weltweit setzen über 500 große und mittelständische Unternehmen und Organisationen auf Intershop. Zu ihnen zählen u. a. HP, BMW, Bosch, Otto, Deutsche Telekom und Mexx. Intershop hat seinen Sitz in Deutschland (Jena) und unterhält Niederlassungen in den USA, Europa und Australien.
Diese Mitteilung enthält Aussagen über zukünftige Ereignisse bzw. die zukünftige finanzielle und operative Entwicklung von Intershop. Die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse können von den in diesen zukunftsbezogenen Aussagen dargestellten bzw. von den nach diesen Aussagen zu erwartenden Ergebnissen signifikant abweichen. Risiken und Unsicherheiten, die zu diesen Abweichungen führen können, umfassen unter anderem die begrenzte Dauer der bisherigen Geschäftstätigkeit von Intershop, die geringe Vorhersehbarkeit von Umsätzen und Kosten sowie die möglichen Schwankungen von Umsätzen und Betriebsergebnissen, die erhebliche Abhängigkeit von einzelnen großen Kundenaufträgen, Kundentrends, den Grad des Wettbewerbs, saisonale Schwankungen, Risiken aus elektronischer Sicherheit, mögliche staatliche Regulierung, die allgemeine Wirtschaftslage und die Unsicherheit bezüglich der Freistellung gegenwärtig verfügungsbeschränkter liquider Mittel.